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Trinkwasserhygiene

Trinkwasserhygiene

Sie besitzen eine größere Trinkwasser-Versorgungsanlage?

Unser geschultes und zugelassenes Fachpersonal führt für Sie folgende Tätigkeiten nach der Trinkwasser-Verordnung durch:

  • Trinkwasser-Probenahmen und –analysen
  • Trinkwasser-Gefährdungsanalysen
  • Planung, Vorbereitung und Begleitung von Sanierungsmaßnahmen

Hintergrundinformationen

Gemäß der aktuellen Trinkwasser-Verordnung TwVO sind an allen öffentlichen Trinkwasseranlagen, die gemäß der Definition des DVGW-Arbeitsblattes W 551 als Großanlagen zu bezeichnen sind, einmal jährlich Wasserproben an mehreren Stellen des Rohrnetzes zu entnehmen und auf Legionellen zu untersuchen.

Nach dem DVGW-Arbeitsblatt W551 liegt eine Großanlage vor, wenn :

  • Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmern oder zentralen Durchfluss- Trinkwassererwärmern mit einem Inhalt >400 Liter
  • Wasserinhalt >3 Liter in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang der Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle

Eine öffentliche Anlage liegt vor, wenn durch die Trinkwasseranlage fremde Personenkreise versorgt werden. Eine öffentliche Versorgung liegt damit nicht nur in öffentlichen Gebäuden, sondern bereits bei Mietshäusern, Bürogebäuden u. ä. vor. Ausgenommen von der Prüfpflicht sind lediglich Ein- und Zweifamilien-Häuser.

Die Wasserproben werden mikrobiologisch untersucht, wobei die Auswertung der Konzentration an Legionellen nach der Einheit „KBE/100ml“ erfolgt (KBE=Koloniebildende Einheiten). Wird ein Konzentrationswert von 100 KBE/100ml, dem sog. „Technischen Maßnahmenwert“, überschritten, so ist das zuständige Gesundheitsamt zu informieren und eine Gefährdungsanalyse zu der Trinkwasseranlage zu erstellen. Im Zuge dieser werden die hygienischen Schwachstellen der Trinkwasseranlage analysiert und aufgezeigt sowie Maßnahmen zur Beseitigung der Schwachstellen empfohlen.