Hintergrundinformationen
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Unternehmer zu den in seinem Verantwortungsumfang befindlichen Arbeitsplätzen eine Gefährdungsanalyse durchzuführen, die u. a. auch die Lufthygiene umfasst. Die VDI-Richtlinie 6022 Raumlufttechnik, Raumluftqualität – Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte gilt hierzu als einschlägiger Stand der Technik.
Die Anforderungen aus dieser Richtlinie sind somit von allen raumlufttechnischen Anlagen, die zur Versorgung von Personen-Aufenthaltsorten dienen, zu erfüllen. Im Zuge einer Hygieneinspektion wird die Einhaltung dieser Anforderungen geprüft. Desweiteren werden mikrobiologische Untersuchungen von Bauteiloberflächen der Anlagen und von Luftproben durchgeführt und beurteilt. Die Hygieneinspektionen dürfen nicht von den gleichen Personen durchgeführt werden, durch die zuvor die Wartungstätigkeiten erledigt wurden.
Nach der VDI 6022 sind folgende Inspektions-Intervalle einzuhalten:
- bei Anlagen ohne Befeuchtung 3 Jahre
- bei Anlagen mit Befeuchtung 2 Jahre
Dieses betrifft sowohl Neu- als auch Altanlagen. Neu errichtete Anlagen sind einer Hygiene-Erstinspektion zu unterziehen. Mit der Vorlage eines Inspektionsberichtes und der Beseitigung der ggf. darin aufgeführten Mängel gelten die hygienischen Anforderungen als erfüllt und seitens des Anlagenbetreibers der entsprechende Nachweis als erbracht.